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Anpassungen an der Klassenvorschrift entsprechend #5 (rel #2, #3, #4)
Laut Beschluss der ordentlichen Klassenversammlung der ASJETON am 31. Juli 2021.
Vorgelegt am 15.01.2022 von
Matthias Menningen, technischer Beauftragter der ASJETON.
Identifizierungskennzeichen
Betrifft:
Kapitel 6
Erklärung:
In diesem Kapitel existieren mehrere nicht essentielle Regeln, die bei vielen Booten verletzt sind:
6.2 verlangt, dass die Segelnummer in der oberen Hälfte des Segels aufgeklebt ist. Wegen der Latten und "GER" statt "G" passt das nicht mehr. Ich denke, das kann man ohne weiteres ändern.
6.3 verlangt, dass die Segelnummern rot sein müssen. Das hätte eingehalten werden können. Aber einige Segelmacher verwenden durchgehend andere Farben.
Änderungen:
In Kapitel 6 Identifizierungskennzeichen sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Das Nationalitätskennzeichen und die Segelnummer müssen jetzt oberhalb des ersten Drittels der Höhe des Großsegels angebracht werden.
Die Farbe der Segelnummer wird freigestellt, muss jedoch kontrastierend sein.
Absätze werden anders geschnitten:
6.2: Positionierung,
6.3: Ausführung der Zeichen und Schriften, und G vs. GER.
Reihenfolge immer Klassenzeichen, Nationalitätskennzeichen, Segelnummer.
Regel 6.2.8 legt den Schwertdrehpunkt in Längsschiffrichtung fest. Es gibt jedoch keine Angabe für die vertikale Position. In der Schwertschablone (Messblatt 2) gibt es ein Maß 25 mm, wobei nicht klar festgelegt ist, ob es relativ zur Kiellinie gemeint ist.
Generell sollten Maße nicht allein auf dem Messblatt festgelegt werden, sondern als Regel formuliert werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Schwerter sehr leicht brechen. Das ist bedingt durch die ungünstige Form der Schwerter in dem Teil, der im Schwertkasten liegt. Legt man den Drehpunkt 40-50 mm höher, wird die Stabilität erheblich besser.
Aus diesem Bild geht hervor, dass der schmale Teil des Schwertkopfes, auf dem die gesamte Last liegt, durch die Verlegung des Drehpunktes kürzer wird. Die Fläche oberhalb des Drehpunktes kann nicht vergrößert werden, weil sonst das Schwert nicht aufgeholt werden kann.
Die Fläche und die aktive Länge des Schwertes im Wasser bleibt gleich und führt nicht zu einer Performance-Erhöhung.
Aus diesem Grund soll die Klassenvorschrift eine Positionierung des Schwertdrehpunktes bis 100 mm über der Kiellinie zulassen.
Schwerttisch, Baumaterialien, Beschichtung von Holzteilen
Betrifft:
Kapitel 7
Erklärung
Boote, die von der Bootswerft Franz in Niederlehme gebaut wurden und auch die aktuellen Jetons der Bootswerft Hein werden mit einem Schwerttisch ausgestattet, der teilweise aus GFK, teilweise aus Holz gefertigt ist. Bei vielen alten Booten wird ein Schwerttisch aus Holz nachgerüstet.
Ein Schwerttisch aus GFK oder Holz sollte durch die Klassenvorschrift erlaubt sein.
Die Verklebung von Holzteilen muss mit Epoxidharz erfolgen und sollte daher zulässig sein. Eine Beschichtung der Holzoberflächen mit Glas- oder Kohlefaser-Gewebe und Epoxy soll zulässig sein.
Der TA genehmigt den Antrag mit der Voraussetzung, eine klarere Formulierung der Klassenregeln hier vorzunehmen und der Vorlage der überarbeiteten Klassenregeln beim TA.
Weiterhin muss in den überarbeiteten Klassenregeln eindeutig formuliert werden,
dass die Sichtcarbonlage nur am Schwertkastentisch eingelegt werden darf.
Regel 7
Zudem empfiehlt der TA die Klassenregeln unter Punkt 7 eindeutig auf den Rumpf zu
beziehen.
Regel 8.2.8
Drehpunkt Schwert: Dem Antrag wird stattgegeben. Abstand des Schwerdrehpunktes von der Kiellinie in vertikaler Richtung max. 100 mm
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Anpassungen an der Klassenvorschrift entsprechend #5 (rel #2, #3, #4)
Laut Beschluss der ordentlichen Klassenversammlung der ASJETON am 31. Juli 2021.
Vorgelegt am 15.01.2022 von
Matthias Menningen, technischer Beauftragter der ASJETON.
Identifizierungskennzeichen
Betrifft:
Kapitel 6
Erklärung:
In diesem Kapitel existieren mehrere nicht essentielle Regeln, die bei vielen Booten verletzt sind:
6.2 verlangt, dass die Segelnummer in der oberen Hälfte des Segels aufgeklebt ist. Wegen der Latten und "GER" statt "G" passt das nicht mehr. Ich denke, das kann man ohne weiteres ändern.
6.3 verlangt, dass die Segelnummern rot sein müssen. Das hätte eingehalten werden können. Aber einige Segelmacher verwenden durchgehend andere Farben.
Änderungen:
In Kapitel 6 Identifizierungskennzeichen sollen folgende Änderungen vorgenommen werden:
Schwertdrehpunkt
Betrifft:
Kapitel 8, Absatz 8.2.8
Erklärung:
Regel 6.2.8 legt den Schwertdrehpunkt in Längsschiffrichtung fest. Es gibt jedoch keine Angabe für die vertikale Position. In der Schwertschablone (Messblatt 2) gibt es ein Maß 25 mm, wobei nicht klar festgelegt ist, ob es relativ zur Kiellinie gemeint ist.
Generell sollten Maße nicht allein auf dem Messblatt festgelegt werden, sondern als Regel formuliert werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Schwerter sehr leicht brechen. Das ist bedingt durch die ungünstige Form der Schwerter in dem Teil, der im Schwertkasten liegt. Legt man den Drehpunkt 40-50 mm höher, wird die Stabilität erheblich besser.
Aus diesem Bild geht hervor, dass der schmale Teil des Schwertkopfes, auf dem die gesamte Last liegt, durch die Verlegung des Drehpunktes kürzer wird. Die Fläche oberhalb des Drehpunktes kann nicht vergrößert werden, weil sonst das Schwert nicht aufgeholt werden kann.
Die Fläche und die aktive Länge des Schwertes im Wasser bleibt gleich und führt nicht zu einer Performance-Erhöhung.
Aus diesem Grund soll die Klassenvorschrift eine Positionierung des Schwertdrehpunktes bis 100 mm über der Kiellinie zulassen.
Schwerttisch, Baumaterialien, Beschichtung von Holzteilen
Betrifft:
Kapitel 7
Erklärung
Boote, die von der Bootswerft Franz in Niederlehme gebaut wurden und auch die aktuellen Jetons der Bootswerft Hein werden mit einem Schwerttisch ausgestattet, der teilweise aus GFK, teilweise aus Holz gefertigt ist. Bei vielen alten Booten wird ein Schwerttisch aus Holz nachgerüstet.
Ein Schwerttisch aus GFK oder Holz sollte durch die Klassenvorschrift erlaubt sein.
Die Verklebung von Holzteilen muss mit Epoxidharz erfolgen und sollte daher zulässig sein. Eine Beschichtung der Holzoberflächen mit Glas- oder Kohlefaser-Gewebe und Epoxy soll zulässig sein.
Klepper-Jeton mit nachgerüstetem Schwerttisch.